Richtlinie für Aufsichtspersonen
Einleitung
Diese Richtlinie soll sowohl Patienten als auch Personal vor Missbrauch oder Missbrauchsvorwürfen schützen und den Patienten dabei helfen, eine fundierte Entscheidung über ihre Untersuchungen und Konsultationen zu treffen.
Dieses Dokument ist Eigentum von The Holland Park Clinic Limited.
Richtlinien
Ein Arzt/Kliniker (männlich und weiblich) sollte abwägen, ob eine intime oder persönliche Untersuchung des Patienten (entweder männlich oder weiblich) gerechtfertigt ist oder ob die Art der Konsultation die Gefahr von Missverständnissen birgt.
- Der Arzt sollte dem Patienten klar erklären, was die Untersuchung beinhaltet.
- Gehen Sie stets professionell und rücksichtsvoll vor – gehen Sie vorsichtig mit Humor um, um eine nervöse Situation zu entspannen, da er leicht falsch interpretiert werden kann.
- Stellen Sie immer sicher, dass der Patient ausreichend Privatsphäre zum Aus- und Anziehen hat.
- Stellen Sie sicher, dass in jedem Beratungs- oder Behandlungsraum, in dem die Betreuungsdienstleistung angeboten wird, ein entsprechendes Schild gut sichtbar angebracht ist.
Dies sollte das Risiko von Missverständnissen beseitigen. Dennoch wird es immer noch Zeiten geben, in denen entweder der Arzt oder der Patient sich unwohl fühlen, und es wäre angebracht, die Verwendung einer Begleitperson in Betracht zu ziehen. Patienten, die eine Begleitperson wünschen, sollten niemals ohne Anwesenheit einer Begleitperson untersucht werden. Wenn keine Begleitperson verfügbar ist, sollte die Beratung/Untersuchung bei Bedarf auf einen für beide Seiten geeigneten Zeitpunkt verschoben werden, zu dem eine Begleitperson anwesend sein kann.
Beschwerden und Ansprüche beschränkten sich nicht nur auf Ärzte, die Patienten des anderen Geschlechts behandeln/untersuchen – es gibt viele Beispiele mutmaßlicher Übergriffe von Ärztinnen und Ärzten auf Menschen des gleichen Geschlechts.
Es sollte auch die Möglichkeit einer böswilligen Anschuldigung durch einen Patienten in Betracht gezogen werden.
Es kann vorkommen, dass für einen Hausbesuch eine Begleitperson benötigt wird. Das folgende Verfahren sollte weiterhin befolgt werden.
Wer kann als Begleitperson fungieren?
In der Clinic Holland Park können unterschiedliche Personen als Aufsichtsperson fungieren, das Personal, das eine formelle Aufsichtsrolle übernimmt, muss jedoch in den erforderlichen Kompetenzen geschult sein. Es wird dringend empfohlen, dass es sich bei den Begleitpersonen nach Möglichkeit um klinisches Personal handelt, das mit den Verfahrensaspekten der persönlichen Untersuchung vertraut ist. Wenn kein geeignetes klinisches Personal verfügbar ist, sollte die Untersuchung verschoben werden.
Wenn die Klinik Holland Park bestimmt, dass nicht-klinisches Personal in dieser Funktion tätig wird, muss der Patient der Anwesenheit eines nicht-klinischen Personals bei der Untersuchung zustimmen und damit einverstanden sein. Der Mitarbeiter sollte in den verfahrenstechnischen Aspekten persönlicher Untersuchungen geschult sein, sich in der Rolle des Aufsichtsführenden wohlfühlen und sich über den Umfang und Umfang seiner Rolle im Klaren sein. Sie haben Anweisungen erhalten, wo sie stehen und was sie beachten sollen. Die entsprechenden Anweisungen werden von der Clinic Holland Park schriftlich festgelegt.
Vertraulichkeit
- Die Aufsichtsperson sollte nur bei der Untersuchung selbst anwesend sein und die meisten Gespräche mit dem Patienten sollten in Abwesenheit der Aufsichtsperson stattfinden.
- Den Patienten sollte versichert werden, dass sich alle Mitarbeiter der Clinic Holland Park ihrer Verantwortung bewusst sind, keine vertraulichen Informationen preiszugeben.
Klicken Sie hier, um zu den neuesten GMC-Richtlinien für Intimuntersuchungen zu gelangen:
www.gmc-uk.org/guidance/ethical_guidance/21170.asp
VERFAHREN
- Der Arzt wird sich an die Rezeption wenden, um eine Begleitperson anzufordern.
- Wenn keine Begleitperson verfügbar ist, kann ein Arzt anbieten, die Untersuchung auf einen Termin zu verschieben, an dem eine Begleitperson verfügbar ist, sofern die Verzögerung keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit des Patienten hätte.
- Wenn ein Arzt eine Untersuchung in Anwesenheit einer Begleitperson durchführen möchte, der Patient damit jedoch nicht einverstanden ist, muss der Arzt klar erklären, warum er die Anwesenheit einer Begleitperson wünscht. Der Arzt kann in Betracht ziehen, den Patienten an einen Kollegen zu überweisen, der bereit wäre, ihn ohne Aufsichtsperson zu untersuchen, sofern die Verzögerung keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit des Patienten hätte.
- Der Arzt wird in den Notizen vermerken, dass die Begleitperson anwesend ist, und die Begleitperson identifizieren.
- Die Aufsichtsperson betritt den Raum diskret und bleibt dort, bis der Arzt die Untersuchung abgeschlossen hat.
- Die Aufsichtsperson wird sich innerhalb des Vorhangs/abgeschirmten Bereichs am Kopfende der Untersuchungsliege aufhalten und den Eingriff beobachten.
- Um Peinlichkeiten vorzubeugen, sollte die Begleitperson kein Gespräch mit dem Patienten oder Arzt beginnen, es sei denn, sie wird dazu aufgefordert, und auch im Nachhinein keine Erwähnung der Konsultation machen.
- Die Aufsichtsperson wird die Untersuchung nach der Untersuchung im Patientenprotokoll vermerken. In der Akte wird angegeben, dass keine Probleme aufgetreten sind, und es werden Einzelheiten zu aufgetretenen Bedenken oder Vorfällen aufgeführt. Die Begleitperson muss sich über die Vorgehensweise im Klaren sein, die zu befolgen ist, wenn sie Bedenken äußern möchte.
- Der Patient kann eine Begleitperson ablehnen, und wenn ja, dann auch diese sollen in der Krankenakte des Patienten vermerkt werden.